Dank eines Beitrages von Guido in der Facebookgruppe „Geocaching und Natur in NRW“ bin ich auf das aktuelle Titelthema des Newsletter „geodata kompakt“ vom Behörden Spiegel aufmerksam geworden, welches lautet: „Warnung vor delaborierten USBV“.
Sicher gibt es, gerade wenn technische Spielereien mit von der Partie sind, gewisse Ähnlichkeiten, die eine Unterscheidung schwer machen.
[stextbox id=“info“ caption=“Info: Behörden Spiegel“ collapsing=“true“ collapsed=“true“ mode=“css“ direction=“ltr“ shadow=“true“ mleft=“10″ mright=“10″ mtop=“10″ mbottom=“10″]Der Behörden Spiegel (Wikipedia) ist eine monatlich in einer Auflage von 104.000 erscheinende Zeitung, die sich vorwiegend an den Öffentlichen Dienst wendet. Zielgruppe sind damit vorwiegend Bundes-, Landes-, und Kommunalbehörden. Neben diesem Printwerk publiziert der Behörden Spiegel auch fünf Newsletter mit einer wöchentlichen Reichweite von ca. 300.000 Lesern.[/stextbox]
Einige Szenarien ruft die Behörden auf den Plan
Immer mal wieder sind in der Vergangenheit (z.B.: 19.04.2013, 29.12.2013, 18.01.2014) die Behörden von aufmerksamen Beobachtern auf den Plan gerufen worden, die Geocacher beobachtet haben oder einen Geocache gefunden haben, diesen Fund aber nicht als solchen erkannt haben.
Es ist zwar sicher nicht jedes Mal so spektakulär wie die 4-stündige Schleusensperrung im Rhein-Herne-Kanal im April 2006, als ein Geocache dort für eine Bombe gehalten wurde, aber sofern ein solcher Gegenstand nicht als harmlos zu identifizieren ist, werden sie als Unbekannte Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) klassifiziert. Dies führt manchmal sogar bis zum Einsatz von Sprengstoffspezialisten.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bundespolizei in dem Artikel nachvollziehbar darum, dass Geocaches als solche deutlich und gut sichtbar gekennzeichnet sind, um aufwendige und damit kostspielige Einsätze zu vermeiden.
Vielleicht sei an dieser Stelle auch noch einmal an die Geocaching Guidelines erinnert:
Übrigens kann man die Sprache in der oberen Menüleiste rechts auch auf Deutsch umschalten.
Unglückliche Platzierung der Informationen
Dass die Bundespolizei Ihre Informationen über solche Fachzeitungen streut ist nachvollziehbar, aber solche Kritiken auf diesem Wege zu verteilen halte ich für äußerst unglücklich, da die relevante Zielgruppe nur durch Glück etwas davon mitbekommt.
Positives Beispiel: Bundespolizei Koblenz
Da in diesem Artikel auch „Caching-Events“ der Bundespolizei genannt worden sind, habe ich recherchiert und bin auf das „I. Event der Bundespolizeidirektion Koblenz“ gestoßen, dass am 16.06.2013 im Rahmen des Hessentages zum Thema „Bahnanlagen sind keine Spielplätze!“ stattgefunden hat.
Bleibt zu hoffen, dass die Events, die im Behörden Spiegel angekündigt wurden, auch entsprechend umgesetzt und vor allem angenommen werden.
Bild: http://www.canva.com/